Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung

Die Ortsgestaltungssatzung und das Förderprogramm sind im Februar 2020 in Kraft getreten.
Zur Durchführung privater Gestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altortsanierung gibt es ein kommunales Förderprogramm. Dem kommunalen Förderprogramm liegen die Gestaltungssatzung sowie die vorbereiteten Untersuchungen zur Ausweisung des Sanierungsgebietes gemäß § 141 BauGB zugrunde. Durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs-, und Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung des Altortes unter Berücksichtigung des charakteristischen Ortsbildes und denkmalschutzpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.
Dazu gehören Maßnahmen an Fassaden (einschl. Fenstern und Türen), an Dächern (einschl. Dachaufbauten) an z.B. Hoftoren und Einfriedungen. Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Dacheindeckung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.
Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Kunststoff-, Dachflächen-, und Einzelfenster, Solar-, und Photovoltaikanlagen sowie Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren.
Auf die Förderung besteht kein Anspruch, und sie kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gewährt werden. Die Förderung erfolgt nach den Kriterien der Städtebauförderung.
Gebäude, die umfassend in Stand gesetzt werden und für die Zuschüsse in Form einer Kostenerstattung nach dem Städtebauförderungsprogramm gegeben werden, werden nach diesen Richtlinien nicht gefördert.
Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gilt: Bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 € werden von der Stadt Eibelstadt als Zuwendung übernommen. Zuwendungen Dritter (z.B. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) vermindern die förderfähigen Kosten. Eine Förderung kann nur für solche Maßnahmen gewährt werden, für die die förderfähigen Kosten mindestens 5.000 € betragen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Schmidt von der Kämmerei unter Tel. 09303/9061-30 zur Verfügung.
Link zum Gestaltungshandbuch Altort Eibelstadt und kommunalen Förderprogramm:
www.vgem-eibelstadt.de/staedtebaufoerderung
Den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung entnehmen Sie dem untenstehenden Plan.

Geltungsbereich_Eibelstadt